Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters


Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:


1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
2. Bei dieser Veranstaltung kann aufgrund der Lautstärke in Bühnennähe die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
3. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Hunden, Plastikflaschen, NS-Gegenständen & -Kleidung ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis von dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt, bei der der Ordnungsdienst angewiesen ist, eine Leibesvisitation vorzunehmen.
5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, vorbehalten.
6. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sowie Camcordern ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton- und Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Das Mitbringen von Fotokameras (Digital / Spiegelreflex) ist erlaubt. Das Fotografieren mit Blitz ist verboten. Bei Nichtbeachtung ist das Sicherheitspersonal berechtigt, die Fotoausrüstung zu beschlagnahmen.
7. Die Eintrittskarte verliert mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
8. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
9. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus dem oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungsbeginn.
11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
12. Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten, sowie die Parkplatzverordnungen der Messe Essen (www.messe-essen.de). Parken auf eigene Gefahr.
13. Der Veranstalter haftet nicht für gestohlenes, oder verloren gegangenes Eigentum.
14. Die Eintrittskarten sind mit einer Prägung versehen und auch nur mit diesem Sicherheitsmerkmal gültig.
15. Wir bitten um Beachtung sämtlicher Hinweisschilder.
16. Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.