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RICHTER SAGEN JA ZU HALLOWEEN MIT DRACULA

Am 25.10.2001 fand vor dem Oberlandesgerichts München (OLG) die Verhandlung statt, auf die Ottomar Rodolphe Vlad Dracula Prinz Kretzulesco so lange gewartet hatte.
Seit Mitte vergangenen Jahres hatte er sich auf die Jagd nach der Internet Seite www.dracula.de gemacht. Denn unter dieser wohlklingenden Adresse verkauft der Essener Spirituosen Hersteller ALCOMIX seinen Ingwer Liqueur DRACULA, 24 % vol..

Schon am 07.06.2001 sollte das Landgericht München mit seinem Urteil den klageerprobten Dracula Prinz Kretzulesco der heißersehnten Internet Adresse www.dracula.de näher bringen.
Aber weit gefehlt, entschieden die Richter am LG, wer zuerst kommt, malt zuerst und ALCOMIX hatte die Homepage bereits in 1996 angemeldet. Es hob alle vom Prinzen erwirkten einstweiligen Verfügungen auf und verurteilte ihn zur Zahlung der Kosten des Verfahrens.

Die attraktive Domain www.dracula.de erschien dem angeblichen Nachfahren der rumänischen Dynastie der DRACULA´s aber weiterhin erstrebenswert.
So sandte er seine Anwälte zum OLG München und ließ Berufung gegen das für ihn ungünstige Urteil einreichen. Da hatte Ottomar Rodolphe die Rechnung aber ohne den Wirt gemacht. Denn die Essener Dracula Schnaps Produzenten gingen erneut als Sieger aus diesem gerichtlichen Streit um die Homepage www.dracula.de hervor.
Gerade mal 20 Minuten benötigten die Richter in Saal 5 des OLG München, bis Sie am 25.10.01 zu diesem Urteil fanden:

Die Firma ALCOMIX darf die Adresse www.dracula.de weiterhin zum Verkauf von Dracula Schnaps und anderen Spirituosen nutzen. Die Kosten des Verfahrens hat der Prinz als Kläger zu tragen.

"Dieses OLG Urteil freut uns zu Halloween ganz besonders " so ALCOMIX Prokurist Fritz L. Brüggemann "denn nun ist der leidige Rechtsstreit endgültig zu Gunsten von ALCOMIX entschieden. Die Internet Surfer können jetzt zu Halloween wieder über www.dracula.de unseren Party Schnaps DRACULA nach Herzenslust bestellen".

Ob der vor Gericht zum wiederholten Male abgeblitzte Vlad Dracula Prinz Kretzulesco die Richter in ähnlichen Fällen rund um den Namen DRACULA erneut in Anspruch nehmen will, bleibt bis auf weiteres sein gut gehütetes Geheimnis.

Hinweis an die Medien:
Verhandlungs-Termin war: 25.10.01, 9:30 Uhr, OLG München,
Prielmayerstr. 5, München, Sitzungssaal 05/EG.
AZ: 29 U 4121 / 01

 

JUSTITIA RICHTET ÜBER DRACULA

"Wer Sorgen hat, hat auch Likör", so dachte sich wohl Ottomar Rodolphe Vlad Dracula Prinz Kretzulesco, als er am 14.12.2000 die Spirituosen Firma ALCOMIX auf Übergabe der Internet Seite www.dracula.de und darüber hinaus auf Zahlung von Schadenersatz verklagte.

Die Spirituosenschmiede aus Essen vertreibt seit 1986 unter der registrierten Marke "DRACULA" einen Liqueur mit Ingwer und hatte sich 1996 die Internet-Adresse www.dracula.de eintragen lasssen. Nach mündlicher Verhandlung sprach das vom Wahl-Berliner Kretzulesco angerufene Landgericht München am 07.06.2001 sein Urteil:

Die Klage auf Herausgabe der Internet Domain www.dracula.de wird abgewiesen.

Das bremste den welterfahrenen Ottomar Rodolphe aber nicht aus. Ein gut gemachter Internet Auftritt des DRACULA Schnapses, ja. Aber ohne dass für die Benutzung seines angeblich hinstorischen Familien-Namens Lizenzgelder in die Kasse von Dracula Prinz Kretzulesco fließen?
Was nicht sein darf, das nicht sein kann. So entschied Prinz Kretzulesco und legte Berufung gegen das Urteil vor dem OLG München ein.

Am 25.10.2001 geht daher der Prozess im Saal 5 der Oberlandesrichter weiter. "Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte", heißt es im Volksmund. Deshalb herrscht bereits 6 Tage vor Halloween, dem Fest aller Vampire und Kreaturen der Nacht, gute Stimmung bei den Anwälten beider Kontrahenten.

(Siehe auch AZ 29 U 4121 / 01 OLG München).