RICHTER SAGEN JA ZU HALLOWEEN MIT DRACULA
Am 25.10.2001 fand vor dem Oberlandesgerichts München
(OLG) die Verhandlung statt, auf die Ottomar Rodolphe Vlad Dracula
Prinz Kretzulesco so lange gewartet hatte.
Seit Mitte vergangenen Jahres hatte er sich auf die Jagd nach
der Internet Seite www.dracula.de gemacht. Denn unter dieser
wohlklingenden Adresse verkauft der Essener Spirituosen Hersteller
ALCOMIX seinen Ingwer Liqueur DRACULA, 24 % vol..
Schon am 07.06.2001 sollte das Landgericht München mit
seinem Urteil den klageerprobten Dracula Prinz Kretzulesco der
heißersehnten Internet Adresse www.dracula.de näher
bringen.
Aber weit gefehlt, entschieden die Richter am LG, wer zuerst
kommt, malt zuerst und ALCOMIX hatte die Homepage bereits in
1996 angemeldet. Es hob alle vom Prinzen erwirkten einstweiligen
Verfügungen auf und verurteilte ihn zur Zahlung der Kosten
des Verfahrens.
Die attraktive Domain www.dracula.de erschien dem angeblichen
Nachfahren der rumänischen Dynastie der DRACULA´s
aber weiterhin erstrebenswert.
So sandte er seine Anwälte zum OLG München und ließ
Berufung gegen das für ihn ungünstige Urteil einreichen.
Da hatte Ottomar Rodolphe die Rechnung aber ohne den Wirt gemacht.
Denn die Essener Dracula Schnaps Produzenten gingen erneut als
Sieger aus diesem gerichtlichen Streit um die Homepage www.dracula.de
hervor.
Gerade mal 20 Minuten benötigten die Richter in Saal 5
des OLG München, bis Sie am 25.10.01 zu diesem Urteil fanden:
Die Firma ALCOMIX darf die Adresse www.dracula.de
weiterhin zum Verkauf von Dracula Schnaps und anderen Spirituosen
nutzen. Die Kosten des Verfahrens hat der Prinz als
Kläger zu tragen.
"Dieses OLG Urteil freut uns zu Halloween ganz besonders
" so ALCOMIX Prokurist Fritz L. Brüggemann "denn
nun ist der leidige Rechtsstreit endgültig zu Gunsten von
ALCOMIX entschieden. Die Internet Surfer können jetzt zu
Halloween wieder über www.dracula.de unseren Party Schnaps
DRACULA nach Herzenslust bestellen".
Ob der vor Gericht zum wiederholten Male abgeblitzte Vlad Dracula
Prinz Kretzulesco die Richter in ähnlichen Fällen
rund um den Namen DRACULA erneut in Anspruch nehmen will, bleibt
bis auf weiteres sein gut gehütetes Geheimnis.
Hinweis an die Medien:
Verhandlungs-Termin war: 25.10.01, 9:30 Uhr, OLG München,
Prielmayerstr. 5, München, Sitzungssaal 05/EG.
AZ: 29 U 4121 / 01
JUSTITIA
RICHTET ÜBER DRACULA
"Wer Sorgen hat, hat auch
Likör", so dachte sich wohl Ottomar Rodolphe Vlad
Dracula Prinz Kretzulesco, als er am 14.12.2000 die Spirituosen
Firma ALCOMIX auf Übergabe der Internet Seite www.dracula.de
und darüber hinaus auf Zahlung von Schadenersatz verklagte.
Die Spirituosenschmiede aus Essen
vertreibt seit 1986 unter der registrierten Marke "DRACULA"
einen Liqueur mit Ingwer und hatte sich 1996 die Internet-Adresse
www.dracula.de eintragen lasssen. Nach
mündlicher Verhandlung sprach das vom Wahl-Berliner Kretzulesco
angerufene Landgericht München am 07.06.2001 sein Urteil:
Die Klage auf Herausgabe der Internet
Domain www.dracula.de wird abgewiesen.
Das bremste den welterfahrenen
Ottomar Rodolphe aber nicht aus. Ein gut gemachter Internet
Auftritt des DRACULA Schnapses, ja. Aber ohne dass für
die Benutzung seines angeblich hinstorischen Familien-Namens
Lizenzgelder in die Kasse von Dracula Prinz Kretzulesco fließen?
Was nicht sein darf, das nicht sein kann. So entschied Prinz
Kretzulesco und legte Berufung gegen das Urteil vor dem OLG
München ein.
Am 25.10.2001 geht daher der Prozess
im Saal 5 der Oberlandesrichter weiter. "Wenn zwei sich
streiten, freut sich der Dritte", heißt es im Volksmund.
Deshalb herrscht bereits 6 Tage vor Halloween, dem Fest aller
Vampire und Kreaturen der Nacht, gute Stimmung bei den Anwälten
beider Kontrahenten.
(Siehe auch AZ 29 U 4121 / 01 OLG
München).