20.08.2004
Prinz Dracula darf Likör nicht seinen Namen geben
Gericht entscheidet: Andere Firma hat ältere
Rechte
Köln (Inw).
Ein Prinz mit dem Nachnamen Dracula hat bei einem juristischen
Steit um einen Likör mit seinem Namen vor dem Kölner
Landgericht eine Niederlage eingesteckt. Der adoptierte Prinz
eines rumänischen Adelsgeschlechts hatte im Netz einen
Likör angeboten und ihn "Dracula-Ingwer Likör"
genannt. Die Firma ALCOMIX Marken, die die Lizenz für den
Verkauf von "Dracula-Liqueur" besitzt, sahr ihre Markenrechte
verletzt. Dem schlossen sich die Richter gestern an. Die Getränkefirma
habe die älteren Namensrechte, so die Kölner Richter.
Zwar hatte der Prinz Markenrechte für den Begriff Dracula
erworben, sie gelten jedoch nur für den Verkauf von Büchern,
Zeitschriften und Zeitungen.