20.08.2004
Prinz Dracula darf Likör nicht seinen Namen geben


Gericht entscheidet: Andere Firma hat ältere Rechte

Köln (Inw). Ein Prinz mit dem Nachnamen Dracula hat bei einem juristischen Steit um einen Likör mit seinem Namen vor dem Kölner Landgericht eine Niederlage eingesteckt. Der adoptierte Prinz eines rumänischen Adelsgeschlechts hatte im Netz einen Likör angeboten und ihn "Dracula-Ingwer Likör" genannt. Die Firma ALCOMIX Marken, die die Lizenz für den Verkauf von "Dracula-Liqueur" besitzt, sahr ihre Markenrechte verletzt. Dem schlossen sich die Richter gestern an. Die Getränkefirma habe die älteren Namensrechte, so die Kölner Richter. Zwar hatte der Prinz Markenrechte für den Begriff Dracula erworben, sie gelten jedoch nur für den Verkauf von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen.